| Zustiftungen / Spenden |
ZustiftungenZustiftungen werden staatlich gefördert. Sie haben die Möglichkeit, unsere Arbeit mit einer Zustiftung zu fördern. Wichtig zu wissen für Sie ist, dass bei einer Zustiftung der Staat mit hilft. Neben dem allgemeinen Spendenabzug von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders, kann jetzt ein zusätzlicher Betrag von bis zu 1.000.000,- Euro, verteilt auf 10 Jahre, nicht nur zur Stiftungsgründung, sondern auch als Zustiftung in eine bestehende Stiftung geltend gemacht werden. Um Zustifterin bzw. Zustifter zu werden genügt eine formlose Absichtserklärung.
SpendenDie Dr. Rudolf und Christa Castringius Kinder- und Jugend-Stiftung München nimmt Spenden gerne entgegen. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere Arbeit zur Bekämpfung sozialer Not bei Kindern und Jugendlichen. Ihre Spende an die Castringius Stiftung ist steuerlich absatzfähig. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus.
Dr. Rudolf und Christa Castringius Kinder- und Jugend-Stiftung München
Telefon: 089-87589371
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