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Zustiftungen / Spenden

Zustiftungen

Zustiftungen werden staatlich gefördert. Sie haben die Möglichkeit, unsere Arbeit mit einer Zustiftung zu fördern. Wichtig zu wissen für Sie ist, dass bei einer Zustiftung der Staat mit hilft. Neben dem allgemeinen Spendenabzug von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders, kann jetzt ein zusätzlicher Betrag von bis zu 1.000.000,- Euro, verteilt auf 10 Jahre, nicht nur zur Stiftungsgründung, sondern auch als Zustiftung in eine bestehende Stiftung geltend gemacht werden. Um Zustifterin bzw. Zustifter zu werden genügt eine formlose Absichtserklärung.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.

 

Spenden

Die Dr. Rudolf und Christa Castringius Kinder- und Jugend-Stiftung München nimmt Spenden gerne entgegen. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere Arbeit zur Bekämpfung sozialer Not bei Kindern und Jugendlichen. 

Ihre Spende an die Castringius Stiftung ist steuerlich absatzfähig. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus.
Für Ihre Fragen oder Spendenankündigung steht Ihnen gerne Herr Frank Enzmann zu Verfügung.

 

Dr. Rudolf und Christa Castringius Kinder- und Jugend-Stiftung München
Apotheker- und Ärztebank München
BLZ 700 906 06
Kto. 758 1564

 

Telefon: 089-87589371
Fax: 089-89546357
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

 

 

 
Dr. Rudolf und
Christa Castringius Kinder-
und Jugend-Stiftung München
Ruffiniallee 4 · 82152 Planegg
Telefon 089.87 58 93 71
Telefax 089.89 54 63 57
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