| Hilfestellung |
Für EinzelpersonenDie Stiftung fördert ausschließlich Anträge von Personen aus München und den sich unmittelbar an die Stadt anschließenden Landkreisen. Nachhilfe und Förderunterricht sind auf maximal 100 € im Monat pro Maßnahme begrenzt. Bei Schulgebühren, welche zur Erlangung eines höheren Bildungsabschlusses führen, gilt der Einzelfall.Es müssen konkrete Geldbeträge für die beantragten Maßnahmen benannt werden. Die von Ihnen beantragten Maßnahmen werden von der Stiftung nur dann gefördert, wenn ein Sozialbericht vorliegt, der die Maßnahme ausdrücklich unterstützt. Der Sozialbericht kann von dem zuständigen Bürgerhaus, dem Sozialamt der Landkreise bzw. einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtshilfe bezogen werden (z.B. Diakonie, Caritas). Bitte informieren Sie sich genau über unsere Förderrichtlinien bevor Sie einen Förderantrag ausfüllen. Für ProjekteWir bitten Sie, vor der Bearbeitung Ihres Antrags einen persönlichen Gesprächstermin in den Räumlichkeiten Ihrer Einrichtung zu vereinbaren. Das Vorgespräch führt in der Regel Frank Enzmann, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes; bei Projekten von besonderer Bedeutung nimmt auch unsere Stifterin Christa Castringius an dem Gespräch teil.Die Stiftung fördert ausschließlich Projekte, d.h. wir vergeben keine Pauschalbeträge an die von uns geförderten Einrichtungen. Auch Personalkosten für therapeutische und pädagogische Stellen zählen zu unseren Förderleistungen. Unter Projekten verstehen wir zeitlich begrenzte Vorhaben mit einem klar umrissenen Handlungsrahmen und einer Aufstellung der verantwortlichen Akteure. Alle Projekte und Maßnahmen müssen hinsichtlich Inhalt, Höhe und Zeitraum genau definiert sein. Es müssen konkrete Geldbeträge für die beantragten Maßnahmen benannt werden. Das Fördervolumen kann bei Sonderprojekten im Einzelfall bis zu 25.000 Euro betragen. In der Regel liegt die Fördersumme jedoch deutlich unter 5.000 Euro. Die Stiftung beteiligt sich nur dann an einem Projekt oder einer Initiative, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts weitgehend gesichert ist oder (bei großen Projekten) wenn bereits die Zusage von mehreren Mitfinanzierern vorliegt. Bitte informieren Sie sich genau über unsere Förderrichtlinien, bevor Sie einen Förderantrag ausfüllen. |


