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Förderung für Projekte

Förderkriterien

Was die Stiftung nicht fördert:

  • Gruppenfreizeiten (z.B. Sportvereine)
  • Bildungsmaßnahmen im Ausland
  • Ferienfreizeitmaßnahmen
  • Projekte für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung
  • Rückwirkende Maßnahmen sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.
      
    Bitte informieren Sie sich genau über unsere Förderrichtlinien, bevor Sie einen Förderantrag ausfüllen.

Hilfestellung bei der Beantragung

Nach Prüfung Ihres Projektantrages werden wir mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin in den Räumlichkeiten Ihrer Einrichtung vereinbaren. Das Vorgespräch führt in der Regel Frank Enzmann, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Bei Projekten von besonderer Bedeutung nimmt auch unsere Stifterin Christa Castringius an dem Gespräch teil.

Die Stiftung fördert ausschließlich Projekte, d.h. wir vergeben keine Pauschalbeträge an die von uns geförderten Einrichtungen.

Auch Personalkosten für therapeutische und pädagogische Stellen zählen zu unseren Förderleistungen.

Unter Projekten verstehen wir zeitlich begrenzte Vorhaben mit einem klar umrissenen Handlungsrahmen und einer Aufstellung der verantwortlichen Akteure.

Alle Projekte und Maßnahmen müssen hinsichtlich Inhalt, Höhe und Zeitraum genau definiert sein. Es müssen konkrete Geldbeträge für die beantragten Maßnahmen benannt werden. 

Das Fördervolumen kann bei Sonderprojekten im Einzelfall bis zu 25.000 Euro betragen. In der Regel liegt die Fördersumme jedoch deutlich unter 5.000 Euro.

Die Stiftung beteiligt sich nur dann an einem Projekt oder einer Initiative, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts weitgehend gesichert ist oder (bei großen Projekten) wenn bereits die Zusage von mehreren Mitfinanzierern vorliegt.

Der Antragsteller muss die Gemeinnützigkeit nachweisen (z.B. Freistellungsbescheid).

Bitte informieren Sie sich genau über unsere Förderrichtlinien, bevor Sie einen Förderantrag ausfüllen.

Förderantrag

Für Förderanträge für Projekte oder Initiativen benutzen Sie bitte die PDF-Vorlage Förderantrag Projekte zum Ausdrucken oder nutzen Sie unseren Onlineantrag für Projekte.
Allgemeine Hinweise


Allgemeine Hinweise

Die Antragstellung richten Sie bitte schriftlich an:
Frank Enzmann
Vorsitzender des Stiftungsvorstandes
Ruffiniallee 4
82152 Planegg

Bearbeitung des Antrags
Die Bearbeitung der Anträge und Entscheidung durch die Gremien kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Die Gremien tagen generell wöchentlich.

Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die Hinweise unter Einschränkungen und Hilfestellung sorgfältig durch.

Gespräche können per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. vereinbart werden.

 
Dr. Rudolf und
Christa Castringius Kinder-
und Jugend-Stiftung München
Ruffiniallee 4 · 82152 Planegg
Telefon 089.87 58 93 71
Telefax 089.89 54 63 57
info@castringius-stiftung.de