Förderkriterien
Was die Stiftung nicht fördert:
- Betreuungskosten
- Bildungsmaßnahmen im Ausland
- Ferienfreizeitmaßnahmen
- Fahrtkosten
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Pass- und Dokumentenbeschaffung anfallen sowie Heimflüge für Eltern bzw. wenn diese ihre Kinder auf einer Flugreise begleiten oder auf dem Luftweg abholen
- Medizinische Heil- und Hilfsmaßnahmen, welche Eltern und Angehörige in eigener Person betreffen (ausgenommen sind Mutter-Kind-Kuren)
- Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung
- Bekleidung und Einrichtungsgegenstände
Rückwirkende Maßnahmen sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.
Bitte informieren Sie sich genau über unsere Förderrichtlinien, bevor Sie einen Förderantrag ausfüllen.
Hilfestellung bei der Beantragung
Die Stiftung fördert ausschließlich Anträge von Personen aus München und den sich unmittelbar an die Stadt anschließenden Landkreisen.
Nachhilfe und Förderunterricht sind auf maximal 100 € im Monat pro Maßnahme begrenzt. Bei Schulgebühren, welche zur Erlangung eines höheren Bildungsabschlusses führen, gilt der Einzelfall.
Es müssen konkrete Geldbeträge für die beantragten Maßnahmen benannt werden.
Die von Ihnen beantragten Maßnahmen werden von der Stiftung nur dann gefördert, wenn ein Sozialbericht vorliegt, der die Maßnahme ausdrücklich unterstützt. Der Sozialbericht kann von dem zuständigen Bürgerhaus, dem Sozialamt der Landkreise bzw. einem anerkannten Träger der freien Wohlfahrtshilfe bezogen werden (z.B. Diakonie, Caritas).
Bitte informieren Sie sich genau über unsere Förderrichtlinien bevor Sie einen Förderantrag ausfüllen.
Förderantrag
Für Förderanträge für Einzelpersonen benutzen Sie bitte die pdf-Datei Förderantrag Einzelpersonen zum Ausdrucken oder nutzen Sie unseren Onlineantrag für Einzelpersonen.
Allgemeine Hinweise
Die Antragstellung richten Sie bitte schriftlich an: Frank Enzmann Vorsitzender des Stiftungsvorstandes Ruffiniallee 4 82152 Planegg
Bearbeitung des Antrags Die Bearbeitung der Anträge und Entscheidung durch die Gremien kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Die Gremien tagen generell wöchentlich.
Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die Hinweise unter Einschränkungen und Hilfestellung sorgfältig durch.
Gespräche können per E-Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
vereinbart werden.
|